Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten und amtlichen Mitgliedern zusammen. Er ist das rechtliche Vertretungsorgan der Pfarrgemeinde. Er kann im Namen der Pfarrgemeinde rechtsgültige Verträge abschließen.
Der Kirchenvorstand kümmert sich um das Personal, die Finanzen und Immobilien der Pfarrgemeinde. Er stellt die Haushaltspläne auf überprüft die Jahresrechnungen. Bauvorhaben werden von ihm beschlossen und durchgeführt.
Der Kirchenvorstand sorgt sich um das Vermögen der Pfarrgemeinde. Er stellt Mittel für die pastorale Arbeit zur Verfügung und schafft so die finanzielle Grundlage für das Leben und die Weiterentwicklung der Pfarrgemeinde.
Die rechtliche Grundlage für Kirchenvorstände bildet das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für die Diözese Hildesheim in der Fassung vom 06.12.2013.